Der Landy soll eine Wohnmobilzulassung bekommen. Was ist dafür zu tun?
Das ist eine verdammt gute und auch heiß diskutierte Frage, je mehr wir versuchten uns zu dem Thema schlau zu machen, umso mehr unterschiedliche Aussagen und Meinungen sammelten wir zu dem Thema. Puuuhhhm, aber wer hat nun recht? Zeit, einen Fachmann zu befragen. Nach einem kurzen Informationsgespräch mit dem TÜV-Ingenieur unseres Vertrauens war die Sachlange endlich eindeutig. Also, der Weg läuft folgendermaßen:
- Umschlüsselungskriterien erfüllen
- Vorführen beim TÜV und Umschlüsselung bescheinigen lassen
- Bei der Zulassungsbehörde die Umschlüsselung in die Papiere eintragen lassen
- Finanzamt (Zoll) erstellt einen neuen Steuerbescheid, in zweifelhaften Fällen muss das Fahrzeug nochmal beim Zoll vorgeführt werden (beim Defender eher selten, weil es genug Referenzfälle gibt)
- WoMo fahren und glücklich sein (Steuer nicht teurer als für die Suze)
Wir starten also jetzt mit Schritt 1. Einige Kriterien sind zu erfüllen, um die Umschlüsselung durch den TÜV erfolgreich zu absolvieren:
- Schlafgelegenheit für mindestens eine Person, diese darf klappbar sein (Klappdach oder Dachzelt ist auch zulässig)
- Koch und Spülgelegenheit. Der Kocher muss fest verbaut und für Innenräume zugelassen sein (das ist weniger profan, als es sich anhört, da die meisten Camppingkocher keine ausgewiesene Eignung für Innenräume haben). Allerdings gibt es da notfalls einen “Kniff”. Akzeptiert werden auch Kochfelder, welche mit Strom betrieben werden und da sind die handelsüblichen Modelle fast immer für Innenräume geeignet 😉
Als Spülgelegenheit reicht eine Spülschüssel und ein Wasserkanister ohne weitere Installation. - Sitzgelegenheit mit Tisch. Die Auslegung, was genau Tisch bedeutet, ist etwas schwammig, beim Defender reicht es auf einem Radkasten eine Bank (auch Schlafgelegenheit) zu installieren und gegenüber auf dem anderen Radkasten die Küchenzeile. Damit ist das Kriterium Tisch durch die Küchenzeile gegeben.
- Schränke / Stauraum muss vorhanden sein. Auch das wieder eine Vorgabe mit Ermessensspielraum. O-Ton dazu: „Es muss mehr als ein Koffer oder eine lose verstaute Box sein“. Was bedeutet, dass zumindest ein Schrank (mit Euroboxen) und diverse Stauräume mit Klappen vorhanden sein sollte.
Wie man schon der Beschreibung der Kriterien entnehmen kann, ist das Ganze sehr unscharf gehalten und es ist nur zu empfehlen sich vorher mit dem zuständigen Menschen vom TÜV über die geplante Umsetzung zu unterhalten. So haben wir es gemacht uns jetzt besitzt der Frosch offiziell den Status WoMo. Da soll uns nochmal wer ankacken, wenn wir auf einem WoMo-Stellplatz übernachten wollen. Oder besser gesagt müssen, meist sind das ja Transitübernachtungen, für die man keinen besseren Platz mehr finden konnte 🙂